ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines

a) Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber oder Käufer erkennt durch die Bestellung oder Auftragsvergabe die Bedingungen als Teil des Vertrages an. Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.

b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluß

Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder Auftragsvergabe.

 

3. Preisstellung

Die in unserer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück rein netto ab Stuttgart ohne Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Zur Berechnung erlangen die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Verpackung

a) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen bei solchen Verpackungen, für die ein Duales System der Abfallbeseitigung (Grüner Punkt) oder ähnliches eingerichtet wurde, das von der zuständigen Behörde nach der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt ist.

b) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.

 

5. Lieferung, Versand und Installation

a) Die Lieferung ist kostenpflichtig und hängt von der Art, des Umfangs und des Zustellortes der Bestellung ab. Bei Eillieferungen werden zusätzliche Kosten berechnet.

b) Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitestgehend erfüllt, sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.

c) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Schadensersatz muß stets vom Empfänger beim Anlieferer beansprucht werden.

d) Die Installation über die CloudNo.9 UG (haftungsbeschränkt) kann auf Käuferwunsch hin erfolgen. Hierfür berechnet die CloudNo.9 UG (haftungsbeschränkt) einen individuellen Installationsaufschlag zum jeweiligen Angebot des Käufers. Sollten am vereinbarten Termin die Monteure der CloudNo.9 UG (haftungsbeschränkt) vor Ort anwesend sein und eine Installation kann durch Verschulden (keine rechtzeitige Absage oder Terminverschiebung mind. 48 Stunden vor der Installation) des Käufers nicht durchgeführt werden, so sind die Kosten für die komplette Fahrt und die Arbeitszeit eines vollen Tages der Monteure vom Käufer zu tragen. Die Kosten werden dem Käufer in einer separaten Aufstellung in Rechnung gestellt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren verbleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegen den Besteller zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen.

b) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.

c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt.

d) Auf unser Verlangen hat der Verkäufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen.

e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird.

f) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.

g) Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.

h) Wir verpflichten uns, die bestehende Sendung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

 

7. Rücksendungen und Reklamationen

a) Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen noch am Tag der Anlieferung spätesten jedoch am dritten Tag schriftlich bei uns angezeigt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäß festgestellte Reklamationen werden nicht erstattet.

b) Für Rücksendungen von Artikeln die zu viel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr von 15% des Nettowarenwertes. Dies gilt ebenso für Stornierungen die nach Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muß erfolgen. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden

c) Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen

 

8. Gewährleistung

a) Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruches ist immer eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines      beizufügen. Fehlt dieser Nachweis, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurück. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn bei Rücklieferungen durch unsachgemäße Verpackung Transportschäden auftreten.

b) Der Gewährleistungsanspruch umfaßt einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Versand.

9. Reparaturen

a) Bei Produkten die zur Reparatur eingesandt werden, muß eine Fehlerbeschreibung vorliegen, ansonsten behalten wir uns das Wahlrecht zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder einer unreparierten Rücksendung unfrei gegen eine Bearbeitungsgebühr vor.

b) Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurückgesandt.

c) Bei Anerkennung der Beanstandung unsererseits, wobei der Nachweis beim Kunden liegt, behalten wir uns das Recht vor, beanstandete Waren in angemessener Frist nachzuarbeiten, kostenlosen Ersatz zu leisten oder unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.

 

10. Technische Spezifikationen

Alle Angaben über Gewichte, Maße technische Daten sind sorgfältig erstellt (Irrtum vorbehalten) aber die Lieferung nicht verbindlich, da unsere Artikel in gestalterischer und technischer Hinsicht fortlaufend Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, unterliegen.

 

11. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

a) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit von uns bestrittenen Gegenforderungen aufzurechnen.

b) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

12. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind zu 100% mit Vorkasse zu tätigen. Ausnahmen können gesondert und in Schriftform geregelt werden. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben, und zwar in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Bankdiskontsatz. Ab der dritten Mahnstufe werden offenstehende Rechnungen an Creditreform weitergeleitet.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Für alle aus dem Vertrag sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart, soweit die Ansprüche im Mahnverfahren gelten gemacht werden.

 

14. Schlußbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungenanfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.

 

Stuttgart, Januar 2013

 

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